Was ist ein Stakeholder? Was sind Anspruchsgruppen?

Wortwörtlich übersetzt ist ein Stakeholder eine Person oder Gruppe, die einen berechtigten Anspruch („stake“ = Einsatz, Anteil, Anspruch) an Ihrem Unternehmen besitzt („holder“ = Eigentümer/-in, Besitzer/-in).

Definitionen

Die ONR 192500 und ISO 26000, die österreichische bzw. die internationale CSR-Norm, definieren Anspruchsgruppen oder Stakeholder folgendermaßen:

„Einzelperson oder Gruppe, die Interesse an einer Entscheidung oder Aktivität einer Organisation hat.“

Laut ONR 192500 kann sich eine Anspruchsgruppe ihrer Rolle oder ihrer Rechte bewusst sein oder auch nicht bzw. nicht in der Lage sein, ihre Anliegen zu artikulieren. Sie zählt folgende Beispiele auf: Kunden/-innen, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, Lieferanten/-innen, Anrainer/-innen, Behörden, Banken, Nichtregierungsorganisationen, Gewerkschaften, Bürgerinitiativen. (ONR 192500: 2011 bzw. ISO 26000: 2011)

Der international entwickelte G4-Leitfaden (2013) der Global Reporting Initiative (GRI) gibt eine breitere Definition von Anspruchsgruppen:

„Stakeholder sind als juristische oder natürliche Personen definiert, bei denen davon ausgegangen werden kann, dass sie in beträchtlichem Maße von Aktivitäten, Produkten und Dienstleistungen der Organisation betroffen sind und von deren Handlungen davon ausgegangen werden kann, dass sie die Fähigkeit der Organisation in Bezug auf die erfolgreiche Umsetzung von Strategien und die Erreichung von Zielvorgaben beeinflussen können. Dies umfasst auch juristische oder natürliche Personen, die aufgrund von Gesetzen oder internationalen Vereinbarungen berechtigte Ansprüche gegenüber der Organisation haben. Stakeholder können sowohl als Investoren in einem Verhältnis zu einer Organisation stehen (z. B. Angestellte, Anteilseigner, Lieferanten) als auch anderweitig mit ihr verbunden sein (z. B. schutzbedürftige Gruppen in lokalen Gemeinschaften, Zivilgesellschaft)“

Wesentlich: Zusammenarbeit mit Ihren Anspruchsgruppen

Im Mittelpunkt stehen weniger das Erfassen und teilweise Erfüllen von Anforderungen und Wünschen, als vielmehr die Zusammenarbeit mit Ihren Stakeholdern. Diese ist eines der zentralen Elemente für Ihr zeitgemäßes CSR-Management: Durch den engen Kontakt mit Ihren Stakeholdern können Sie Ihr Unternehmen besser auf sich ändernde Umfeldbedingungen einstellen. Daraus können sich neue Wachstumschancen ergeben.

Die EU-Kommission fordert in Ihrer CSR-Kommunikation (2011):

„Damit die Unternehmen ihrer sozialen Verantwortung in vollem Umfang gerecht werden, sollten sie auf ein Verfahren zurückgreifen können, mit dem soziale, ökologische, ethische, Menschenrechts- und Verbraucherbelange in enger Zusammenarbeit mit den Stakeholdern in die Betriebsführung und in ihre Kernstrategie integriert werden.”

Auf diese Weise

  • soll die Schaffung gemeinsamer Werte für die Eigentümer/-innen/Aktionäre/-innen der Unternehmen sowie die übrigen Stakeholder und die gesamte Gesellschaft optimiert werden
  • sollen etwaige negative Auswirkungen aufgezeigt, verhindert und abgefedert werden.

Welche Rollen können Stakeholder haben?

Einige Beispiele, welche Auswirkungen Ihre Anspruchsgruppen auf Ihre nachhaltige Selbständigkeit haben können:

  • Ihre Kunden/-innen können Sie weiterempfehlen oder mit Ihnen gemeinsam an nachhaltigen Lösungen arbeiten
  • NGOs wie z.B. Umweltschutzorganisationen zeigen Probleme auf. Daraus können z.B. Ideen für neue Produkte oder Dienstleistungen entstehen.
  • Die Medien können z.B. die positiven Effekte, die Sie als Unternehmer/-in verursachen, aufzeigen.

Erfassen Sie Ihre Anspruchsgruppen!

Stellen Sie sich beim Identifizieren Ihrer Stakeholder folgende Fragen:

  • Wem gegenüber habe ich gesetzliche oder vertragliche Verpflichtungen?
  • Wer könnte durch meine Entscheidungen oder Tätigkeiten als Unternehmer/-in positiv oder negativ betroffen sein?
  • Wer hat an den Entscheidungen oder Tätigkeiten meiner Firma Interesse?
  • Wer kann die Entscheidungen oder Tätigkeiten meiner Firma beeinflussen?
  • Wer wäre durch eine Nichteinbeziehung benachteiligt?
  • Wer ist innerhalb der Wertschöpfungskette betroffen?

(angelehnt an ONR 192500: 2011)

Weitere Anregungen, wie Sie zur Liste Ihrer Stakeholder gelangen, bietet Schritt 2 der 5 Schritte zur nachhaltigen Selbständigkeit.

Weiterführende Links und Literatur